Hebesatz Grundsteuer A: 300 v.H. (Landwirtschaft)
Hebesatz Grundsteuer B: 280 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer: 330 v.H.
1. Hund jährlich: 48,00 EUR
2. Hund jährlich: 96,00 EUR
jeder weitere Hund jährlich: 96,00 EUR
Zwingersteuer jährlich: 48,00 EUR
Gefährlicher Hund: 210,00 EUR
jeder weitere gefährliche Hund: 420,00 EUR
Der Wasserzins setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr zusammen
Grundgebühr: Die Grundgebühr wird nach der Zählergröße erhoben. Sie beträgt für den in den meisten Fällen vorliegenden Wasserzähler QN 2,5 insgesamt 84 €/Jahr zzgl. 7 % MwSt. Das Frischwasser kostet 0,77 EUR/m³ zzgl. 7 % MwSt.
Die Schmutzwassergebühr beträgt 0,90 €/m³. Bei Verwendung von Zisternenwasser im Haushalt kommen noch pauschal 30 m³ pro Haushalt dazu.
Für die versiegelten Flächen wird seit 2010 eine Niederschlagswassergebühr mit 0,11 €/m² erhoben.
Weitere Ausfünfte erhalten Sie beim Bürgermeisteramt unter Telefon 07351/3477-24