Gemeinde Ummendorf

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Steuern und Gebühren

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der aktuellen Steuern und Gebühren der Gemeinde Ummendorf.

Grund- & Gewerbesteuer

Hebesatz Grundsteuer A: 340 v.H. (Landwirtschaft)
Hebesatz Grundsteuer B: 320 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer: 360 v.H.

Wasser & Abwasser

Die Wassergebühren setzen sich aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr zusammen.

Grundgebühr:
Die Grundgebühr wird nach der Zählergröße erhoben. Sie beträgt für den in den meisten Fällen bei Wasserzählern QN 2,5 insgesamt 93,00 Euro/Jahr zzgl. 7 % MwSt.

Verbrauchsgebühr:
Das Frischwasser kostet 1,10 Euro/m³ zzgl. 7 % MwSt. Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,40 Euro/m³.
Bei Verwendung von Zisternenwasser im Haushalt kommen noch pauschal 30 m³ pro Haushalt dazu.

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Die Abwassergebühren setzen sich aus einer Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr zusammen.

Schmutzwassergebühr:
Die Grundgebühr wird nach Zählergröße erhoben. Sie beträgt in den meisten Fällen bei Zählern QN 2,5 insgesamt 39 € / Jahr.
Die Schmutzwassergebühr wird nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnet. Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,40 Euro/m².

Niederschlagswassergebühr (gesplittete Abwassergebühr):
Für die versiegelten Flächen wird seit 2010 eine Niederschlagswassergebühr mit 0,22 Euro/m² erhoben.

 --> Gesonderte Hinweise zur gesplittete Abwassergebühr

Seit dem Jahr 2010 sind die versiegelten Flächen eines Grundstücks, die in öffentlichen Abwasseranlagen entwässern, Bestandteil der Verbrauchsabrechnung. Alle Eigentümer sind verpflichtet, Änderungen von mehr als 5 m² bei den versiegelten Flächen der Gemeinde innerhalb eines Monats zu melden. Falschangaben oder das Verschweigen von Veränderungen erfüllen den Tatbestand der Abgabenhinterziehung.

Melden Sie deshalb alle Veränderungen, die sich seit 2010 ergeben haben. Änderungen werden ab dem Folgemonat der Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme berücksichtigt.
 
Beispiele für Veränderungen in der versiegelten Fläche Ihres Grundstücks:

  • Neubauten, Hausanbauten, Gartenlauben, Garagen, Carports oder ähnliche bauliche Änderungen
  • Hofeinfahrten, Hofzufahrten, Terrassenflächen, Parkplätze oder sonstige befestigte Flächen

Ihr Ansprechpartner für die Gesplittete Abwassergebühr:
Frau Dorner

Ansprechpartner

Bürgermeisteramt Ummendorf
Reinhold Besenfelder
Zimmer 203
Biberacher Straße 9
88444 Ummendorf
Tel.: 07351 3477-203
Fax: 07351 3477-22203
E-Mail schreiben

Statistik BW

Die Kommunen in BW mit allen Daten auf der Homepage des Stat. Landesamts. Unter anderem finden Sie hier Daten zu Bevölkerung, Erwerb, Landwirtschaft, Bildung, Kultur, Tourismus, Energie, Umwelt und Wirtschaft.

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