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Ihr Grüngut können Sie lose oder gebündelt auf dem Grüngutsammelplatz (Im Espach, auf dem Gelände des alten Wertstoffhofes) oder an den Recyclingzentren anliefern. Saftendes und holziges Material wird getrennt erfasst. Holziges Grüngut wird gehäckselt und als Brennstoff in Biomassekreftwerken energetisch verwertet. Saftendes Grüngut wir derzeit kompostiert. Es soll künftig aber bioenergetisch verwertet werden.
Unsere Grüngutsammelstelle hat wie folgt geöffnet:
Sommerzeit (März bis November):
Donnerstag von 16:00 - 18:30 Uhr
Samstag von 10:00 - 12:30 Uhr
Winterzeit (Dezember bis Februar):
Samstag von 11:00 - 12:00 Uhr
Sägemehl, Kleintierstreu, Mist, Gehölzwurzeln und Erde
Rasenschnitt, Blumen (ohne Erde), Laub und Gartenabfälle ohne holzige Anteile
Baum- und Strauchschnitt, Baumstämme und -reisig, Äste sowie grober Heckenschnitt
Verwenden Sie zum Transportieren geeignete Behälter (Faltsäcke, Wanne, Körbe). Füllen Sie nicht zu viel in Ihre Behälter. Sie tun sich dadurch beim Entleeren leichter. Die Abgabe ist in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.
Zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, holen wir Ihr Grüngut am gewohnten Abholplatz Ihrer Abfallgefäße kostenlos ab.
Bitte stellen Sie die Grünabfälle erst am Vorabend oder am Morgen des Abfuhrtages bis spätestens 6:30 Uhr deutlich sichtbar bereit.
Gartenabraum, Gehölzschnitt, Baumreisig, Gras, Pflanzen und Laub
organische Küchenabfälle, Fallobst, Gemüse, Erde, Steine und große Wurzelstöcke
Bitte stellen Sie Gartenabfälle entweder in Papiersäcken (ohne Plastik) oder in Bündeln am Straßenrand bereit.
Heckenschnitt und Gehölz bitte auf eine Länge von 1,5 Meter kürzen und mit verrottbaren Schnüren aus Sisal oder Hanf binden. Bitte keine Kunststoffschüre oder Draht verwenden.
Kurzes Grüngut wie Laub oder Rasenschnitt können Sie in Körben, Eimern oder Wannen bereitstellen. Das Grüngut darf sich nicht im Gärzustand befinden. Ihre Behältnisse bleiben stehen. Bitte nehmen Sie diese nach der Leerung zurück.
Behältnisse oder Bündel müssen von einer Person tragbar sein. Sie dürfen ein Gewicht von 25 Kilogramm nicht überschreiten.
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