Unter Ortsrecht versteht man allgemein das von den Gemeinden - hier also von der Gemeinde Ummendorf - erlassene Recht aufgrund eigener oder übertragener Zuständigkeit.
Hierzu zählen insbesondere die gemeindlichen Satzungen und Ordnungen sowie die ordnungsbehördlichen Verordnungen. Nachfolgend ist eine Auswahl der vom Gemeinderat erlassenen Satzungen / Verordnungen aufgeführt: