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Gemeinde Ummendorf (Druckversion)

Kommunalwahlen

Kommunalwahl am 09.06.2024

Kommunalwahlen finden in der Regel alle fünf Jahre statt. Die nächsten Kommunalwahlen finden am 09. Juni 2024 statt.

Nirgends ist der Einfluss der Wählerinnen und Wähler so groß wie auf der kommunalen Ebene. Das gilt in Baden-Württemberg ganz besonders. Unser Kommunalwahlrecht ermöglicht den Wählenden eine gezielte, listenunabhängige Auswahl unter den Kandidatinnen und Kandidaten - eine Persönlichkeitswahl.

Gewählt werden

  • der Gemeinderat
  • der Ortschaftsrat der Ortschaft Fischbach
  • der Kreistag

Weitere allgemeine Informationen zur Kommunalwahl finden Sie auf:

Allgemeines zur Kommunalwahl

Beim Kreistag ist das Wahlgebiet der Landkreis. Der Landkreis Biberach wurde in 8 Wahlkreise eingeteilt. Die Zahl der zu wählenden Kreisräte im Landkreis Biberach beträgt 52, die sich durch Ausgleichssitze im Rahmen des Verhältnisausgleichs bis zur Kappungsgrenze 62 Sitze erhöhen kann. Ummendorf ist im Wahlkreis II (Biberach Land). Dieser setzt sich zusammen aus dem Verwaltungsraum  Biberach (ohne Stadt Biberach) mit den Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen.

Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. Auf den Wahlkreis II (Biberach Land) entfallen 7 Sitze. Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt zunächst innerhalb der Wahlkreise nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze werden den in diesen Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt. Danach erfolgt ein Verhältnisausgleich auf Ebene des Landkreises.

Beim Gemeinderat ist das Wahlgebiet die Gemeinde. Die Zahl der Gemeinderatsmitglieder ist gesetzlich geregelt – je nach Gemeindegröße sind es zwischen acht und 60 (ungeachtet zusätzlicher Überhangmandate). In Ummendorf sind für den Gemeinderat 16 Mitglieder zu wählen. Bei der Gemeinderatswahl werden die Mitglieder unter Berücksichtigung der unechten Teilortswahl gewählt. Unechte Teilortswahl bedeutet, dass bestimmten Gemeindegebieten oder Ortsteilen eine festgelegte Anzahl an Sitzen für Vertreter aus diesen Ortsteilen garantiert werden. Von den 16 Mitgliedern entfallen 13 Sitze auf den Wohnbezirk Ummendorf und 3 Sitze auf den Wohnbezirk Fischbach, Möselsberg, Rehmoos.

Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Die Wahlberechtigten können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerbern und Bewerberinnen bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).

Gibt es mehrere Wahlvorschläge, findet Verhältniswahl statt. Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze werden den in diesen Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt.

Bei der Ortschaftsratswahl in Fischbach ist das Wahlgebiet die Ortschaft. Die Zahl der zu wählenden Ortschaftsräte beträgt nach der Hauptsatzung 9 Mitglieder. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen. Jeder Wahlberechtigte hat so viel Stimmen, wie Ortschaftsräte zu wählen sind. Die Wahlberechtigten können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).

Gibt es mehrere Wahlvorschläge, findet Verhältniswahl statt. Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze werden den in diesen Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt.

Wird nur ein oder gar kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl statt. In diesem Fall können auch wählbare Bürger aus der Ortschaft gewählt werden, die nicht auf dem Wahlvorschlag aufgeführt sind. Das Kumulieren von Stimmen ist hier nicht möglich. Gewählt sind diejenigen Personen, die die meisten Stimmen erhalten haben.

http://www.ummendorf.de//de/rathaus-service/wahlen-abstimmungen/kommunalwahlen