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Kommunalwahl am 09.06.2024
Kommunalwahlen finden in der Regel alle fünf Jahre statt. Die nächsten Kommunalwahlen finden am 09. Juni 2024 statt.
Nirgends ist der Einfluss der Wählerinnen und Wähler so groß wie auf der kommunalen Ebene. Das gilt in Baden-Württemberg ganz besonders. Unser Kommunalwahlrecht ermöglicht den Wählenden eine gezielte, listenunabhängige Auswahl unter den Kandidatinnen und Kandidaten - eine Persönlichkeitswahl.
Gewählt werden
Weitere allgemeine Informationen zur Kommunalwahl finden Sie auf:
Die Briefwahl stellt eine Möglichkeit zur Stimmabgabe zu einer Wahl per Post dar. Die Briefwahlunterlagen (Wahlscheine) können persönlich (nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch (z.B. E-Mail) beantragt werden.
Briefwahl online beantragen (Kommunalwahlen und Europawahl)
Beim Aufruf des obigen Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen.Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an die Kolleginnen im Bürgerbüro; E-Mail: buergerbuero(@)ummendorf.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: buergerbuero(@)ummendorf.de .
Telefonisch ist das Bürgerbüro unter 07351/3477105 (Frau Kaeten) oder 07351/3477104 (Frau Stark) zu erreichen.
Beim Kreistag ist das Wahlgebiet der Landkreis. Der Landkreis Biberach wurde in 8 Wahlkreise eingeteilt. Die Zahl der zu wählenden Kreisräte im Landkreis Biberach beträgt 52, die sich durch Ausgleichssitze im Rahmen des Verhältnisausgleichs bis zur Kappungsgrenze 62 Sitze erhöhen kann. Ummendorf ist im Wahlkreis II (Biberach Land). Dieser setzt sich zusammen aus dem Verwaltungsraum Biberach (ohne Stadt Biberach) mit den Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen.
Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. Auf den Wahlkreis II (Biberach Land) entfallen 7 Sitze. Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt zunächst innerhalb der Wahlkreise nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze werden den in diesen Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt. Danach erfolgt ein Verhältnisausgleich auf Ebene des Landkreises.
Beim Gemeinderat ist das Wahlgebiet die Gemeinde. Die Zahl der Gemeinderatsmitglieder ist gesetzlich geregelt – je nach Gemeindegröße sind es zwischen acht und 60 (ungeachtet zusätzlicher Überhangmandate). In Ummendorf sind für den Gemeinderat 16 Mitglieder zu wählen. Bei der Gemeinderatswahl werden die Mitglieder unter Berücksichtigung der unechten Teilortswahl gewählt. Unechte Teilortswahl bedeutet, dass bestimmten Gemeindegebieten oder Ortsteilen eine festgelegte Anzahl an Sitzen für Vertreter aus diesen Ortsteilen garantiert werden. Von den 16 Mitgliedern entfallen 13 Sitze auf den Wohnbezirk Ummendorf und 3 Sitze auf den Wohnbezirk Fischbach, Möselsberg, Rehmoos.
Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Die Wahlberechtigten können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerbern und Bewerberinnen bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).
Gibt es mehrere Wahlvorschläge, findet Verhältniswahl statt. Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze werden den in diesen Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt.
Bei der Ortschaftsratswahl in Fischbach ist das Wahlgebiet die Ortschaft. Die Zahl der zu wählenden Ortschaftsräte beträgt nach der Hauptsatzung 9 Mitglieder. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen. Jeder Wahlberechtigte hat so viel Stimmen, wie Ortschaftsräte zu wählen sind. Die Wahlberechtigten können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).
Gibt es mehrere Wahlvorschläge, findet Verhältniswahl statt. Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze werden den in diesen Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt.
Wird nur ein oder gar kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl statt. In diesem Fall können auch wählbare Bürger aus der Ortschaft gewählt werden, die nicht auf dem Wahlvorschlag aufgeführt sind. Das Kumulieren von Stimmen ist hier nicht möglich. Gewählt sind diejenigen Personen, die die meisten Stimmen erhalten haben.
Herr Kammerlander
Hauptamtsleiter
Zimmer 106
Biberacher Straße 9
88444 Ummendorf
Tel.: 07351 3477-106
Fax: 07351 3477-22106
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