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Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung sind die Daten der Kaufpreissammlung. Unterstützend werden sonstige Unterlagen sowie örtliche Ermittlungen herangezogen. Die Abgrenzungen der einzelnen Richtwertzonen/Gebiete sind in den Bodenrichtwertkarten dargestellt. Diese können bei der Geschäftstelle des Gutachterausschusses eingesehen werden.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen, wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt usw. bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert.
Diese Abweichungen können so groß sein, dass sich der Wert des einzelnen Grundstücks erheblich vom Bodenrichtwert unterscheidet. Soweit im Einzelfall eine Bodenrichtwertauskunft für die vorliegende Fragestellung nicht ausreicht, kann nach § 193 BauGB ein kostenpflichtiges Verkehrswertgutachten über den Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von daran bestehenden Rechten beantragt werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den Bodenrichtwertzonen abgeleitet werden.
Hier gelangen Sie zu den wichtigesten Informationen über die Grundsteuerreform
Der Gutachterausschuss Biberach-Mitte hat gem. §193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit
§12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) vom 26.09.2017 der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für die Gesamtgemeinde Ummendorf zum 01.01.2023 ermittelt.
Die Richtwerte gelten für baureifes, voll erschlossenes unbebautes Bauland, wenn nichts anderes angegeben ist.
Abweichungen einzelner Grundstücke in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage, Bebauung, Erschließung und Grundstücksgestaltung, wirken sich auf die Richtwerte aus.
Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses abgefragt werden.
Über diesen Link gelangen Sie zum Textteil für die Bodenrichtwerte zum 01.01.2023.
Die Bodenrichtwertkarten sind online im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) unter folgendem Link einsehbar:
www.gutachterausschuesse-bw.de
Bitte beachten Sie, dass für die Landesgrundsteuer BW die Bodenrichtwerte per 01.01.2022 maßgeblich sind. Hierfür wählen Sie die Auskunft "Bodenrichtwerte Grundsteuer B".
Für die übrigen Zwecke ziehen Sie die Bodenrichtwertkarten aus dem Button "Boris-BW" heran.
Aus den Daten der Kaufpreissammlung wird alle 2 Jahre der Grundstücksmarktbericht erstellt. Er enthält aktuelle Informationen zur Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt sowie aktuelle Durchschnittspreise für Gebäude und Eigentumswohnungen. Auskünfte hierzu erhalten sie von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Biberach-Mitte.
zum 01.01.2021 wurde durch den Zusammenschluss der Städte Biberach und Bad Schussenried sowie den Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Ingoldingen, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen der gemeinsame Gutachterausschuss Biberach-Mitte gegründet.
Der Gutachterausschuss bedient sich zur Erledigung seiner Aufgaben der Geschäftsstelle. Aufgrund des neuen Zusammenschlusses sowie den damit verbundenen personellen Veränderungen haben sich die Zuständigkeiten wie folgt geändert:
Über den Link gelangen Sie auf die Homepage der Stadt Biberach mit allen weiterführenden Informationen, Anträgen, Gebührensatzungen und Bodenrichtwertkarten
Stadtplanungsamt Biberach
Frau Lydia Schönberger
Museumstraße 2
88400 Biberach an der Riß
Tel.: 07351/51-9036
Fax: 07351/51-859036