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Informationen aus dem Lärmaktionsplan

Bekanntmachung des Beschlusses nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Grundlage für die Lärmaktionsplanung der Gemeinde ist die Kartierung 2012. Aufgrund der nur sehr geringen Betroffenheit ergibt sich aus der Lärmkartierung 2012 keine Notwendigkeit für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans, dieser kann mit der Beschreibung und Bewertung der Situation abgeschlossen werden. 

Der Gemeinderat der Gemeinde Ummendorf hat am 18. September 2017 in öffentlicher Sitzung die Informationen aus dem  Lärmaktionsplan verabschiedet.

Diesen können Sie hier abrufen.

Jedermann kann diese Informationen während der üblichen Dienststunden beim Bürgermeisteramt Ummendorf, Biberacher Straße 9, 88444 Ummendorf einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Lärmaktionsplan, 3. Stufe - Lärmaktionsplan vom Gemeinderat beschlossen

Die Gemeinden sind zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Der Gemeinderat hat daher am 21.09.2020 das Büro Modus Consult Ulm mit der Überprüfung einer solchen Planung für die Hauptdurchgangsstraße von Ummendorf beauftragt.  Mit dem Lärmaktionsplan soll die Lärmbelastung in der Gemeinde ermittelt und strategische Maßnahmen für eine nachhaltige Lärmminderung geprüft werden. Aufgrund des Beschlusses vom 30.11.2020 erfolgte eine Offenlage der Planung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Herr Neumann vom Büro Modus Consult Ulm stellte in der Sitzung das Ergebnis der Lärmkartierung sowie der Beteiligung vor. Die errechneten Lärmwerte in der Ortsdurchfahrt von Ummendorf sind aber nicht so hoch, dass auch Maßnahmen zur Lärmminderung verpflichtend sind. Die Gemeinde kann trotzdem Maßnahmen zur Lärmminderung vorschlagen, worüber die zuständigen Fachbehörden wie z.B. das Regierungspräsidium Tübingen entscheiden. Maßnahmen zur Lärmminderung sind der Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelages sowie die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h im Bereich der L 307. Ein lärmmindernder Fahrbahnbelag wird in der Regel erst eingebaut, wenn eine Straße saniert wird. Der Gemeinderat nahm in der Sitzung vom 21.06.2021 von den eingegangenen Stellungnahmen Kenntnis und beschloss den beiliegenden Musterbericht. Es werden folgende Maßnahmen angestrebt, wobei die Zuständigkeit für dei Umsetzung nicht bei der Gemeinde, sondern bei der Fachbehörde liegt:

  1. Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelages im Zuge der L 307 im Bereich zwischen dem Ortsschild Jordanstraße bis zum Ortsschild Fischbacher Straße
  2. Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ganztags von 50 km/h auf 30 km/h für die L 307 im Bereich zwischen dem Ortsschild Jordanstraße und dem Ortsschild Fischbacher Straße.

 

Über folgenden Link können Sie die vom Gemeinderat beschlossene Berichterstattung zum Lärmaktionsplan herunterladen.

 

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