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Wahl-O-Mat

Der Wahl-O-Mat wird von der Bundeszentrale für politische Bildung angeboten und hat sich zu einer beliebten Informationsquelle im Vorfeld einer Wahl entwickelt.

Der Wahl-O-Mat zur Landtagswahl Baden-Württemberg 2026 ist seit dem 9. Februar verfügbar.

So funktioniert der Wahl-O-Mat
  • Ihnen werden 38 Thesen zu verschiedenen politischen Themen präsentiert. Sie können jeder These mit "stimme zu", "stimme nicht zu" oder "neutral" begegnen.
  • Nach der Beantwortung aller Fragen können Sie entscheiden, welche der Thesen Ihnen besonders wichtig sind, und diese für die endgültige Berechnung stärker gewichten.
  • Der Wahl-O-Mat berechnet anschließend, zu wie viel Prozent die eigenen Positionen mit denen der einzelnen Parteien übereinstimmen. Es ist als Orientierungshilfe gedacht, nicht als Wahlempfehlung.
  • Für jede These können Sie auch die Begründungen der Parteien für ihre jeweiligen Positionen einsehen, was einen tieferen Einblick in deren Standpunkte ermöglicht.

 

Beantragung von Briefwahl

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten pesönlich oder schriftlich auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden.

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Dateien werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstabe gefolgt von eine <. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollte Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Amtsbotin zugestellt.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden sie sich bitte an Frau Kaeten, Tel.: 073513477104, E-Mail: kaeten@ummendorf.de oder an Frau Grieser, Tel.: 073513477105, E-Mail: grieser@ummendorf.de.

Briefwahl online beantragen

Allgemeines zur Landtagswahl

Am 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie mit, wer das Land in den kommenden Jahren gestaltet.

Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen und ein Wahlalter ab 16 Jahren.

Alles, was man über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen muss:

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.landtagswahl-bw.de

Erklärvideo: Was ist er Landtag?

Erklärvideo: Wie geht die Briefwahl?

Erklärvideo: Wie wählt man im Wahlraum?

Wahltag

Die Wahlperiode des am 14. März 2021 gewählten 17. Landtags von Baden‐Württemberg endet regulär am 30. April 2026.

Die Landesregierung hat am 8. April 2025 nach § 19 des Landtagswahlgesetzes den 8. März 2026 als Wahltag für die Wahl zum 18. Landtag von Baden‐Württemberg bestimmt.
In der Ausgabe vom 11. April 2025 des Staatsanzeiger für Baden‐Württemberg wurde dies öffentlich bekannt gemacht.

Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Alternativ kann man seine Stimme auch per Briefwahl abgeben.

Wahlrecht

Die Bevölkerung Baden-Württembergs wählt ihre Landtagsabgeordneten alle fünf Jahre.

Wahlberechtigt sind bei Landtagswahlen alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,

  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden‐Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
  • und im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

Die Änderung der Wahlberechtigung auf 16 Jahre erfolgte mit der Reform des Landtagswahlgesetzes vom April 2022.

Wahlverfahren

Durch das neue Gesetz, das die Verfassung des Landes Baden-Württemberg sowie die Regelungen für die Landtagswahlen, wurde das Wahlrecht für den Landtag grundlegend überarbeitet.
Wählerinnen und Wähler haben nun, ähnlich wie bei der Bundestagswahl, die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben: Eine Stimme für ein direktes Mandat im jeweiligen Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine weitere Stimme für die Landesliste einer Partei.

Der Landtag wird aus mindestens 120 Abgeordneten bestehen. Diese setzen sich aus 70 Abgeordneten zusammen, die aufgrund von Wahlvorschlägen in den einzelnen Wahlkreisen gewählt werden, während die restlichen Abgeordneten durch die Wahlvorschläge der Landeslisten bestimmt werden.

In jedem Wahlkreis erfolgt mit der Erststimme die direkte Wahl einer Abgeordneten oder eines Abgeordneten.
Gewählt ist die Person, die die meisten Erststimmen erhält (Direktmandat). Für die Vergabe der Sitze, die auf Basis der Landeslisten vergeben werden, werden die gültigen Zweitstimmen, die jeder Landesliste zugeteilt wurden, summiert.

Bei der Sitzeverteilung auf die Landeslisten sind nur die Parteien relevant, die mindestens 5 Prozent der insgesamt gültigen Zweitstimmen im Land erhalten haben.

Wahlberechtigung

Alle wahlberechtigten Personen, die im Wählerverzeichnis von Ummendorf eingetragen sind, erhalten per Post eine Wahlbenachrichtigung, der sie die Anschrift und Öffnungszeiten des Wahllokals entnehmen können.
Mit dieser Wahlbenachrichtigung sowie einem gültigen Personalausweis oder Reisepass kann man am Wahltag seine Stimme persönlich im Wahllokal abgeben.

Wählen im Wahllokal

Am Wahltag können Sie in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal von 8 bis 18 Uhr wählen.
Für die Stimmabgabe im Wahllokal bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Wählen per Briefwahl

Ab dem 27. Januar 2026 werden die Wahlbenachrichtigungen in Ummendorf versendet.

Wer am Wahltag nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen möchte oder verhindert ist, hat auch die Möglichkeit seine Stimme durch Briefwahl abzugeben.

Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung können Sie einen Antrag auf Briefwahl im Internet oder per Post stellen. Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung ist die Antragstellung per E‐Mail an buergerbuero(@)ummendorf.de möglich. In diesem Fall müssen Sie neben dem Familiennamen, Vornamen und der Wohnanschrift in Ummendorf auch Ihr Geburtsdatum angeben.

Hilfe für Menschen mit Behinderung

Sollten Sie aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl im Wahllokal oder auch bei der Briefwahl von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Im Wahllokal können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten.

Blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können eine Stimmzettelschablone verwenden, die dabei hilft, die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abzugeben, wenn man die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann.

Ansprechpartner

Herr Kammerlander
Hauptamtsleiter
Zimmer 106
Biberacher Straße 9
88444 Ummendorf
Tel.: 07351 3477-106
E-Mail schreiben