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Baden-Württembergs Kulturlandschaft beherbergt rund 50.000 heimische Tier- und Pflanzenarten. Doch ihre Zahl ist in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen – rund 46 Prozent gelten heute als gefährdet. Die Ursachen für den Artenrückgang sind vielfältig: Der Verlust und die Trennung der einzelnen Lebensräume spielen dabei eine große Rolle. Viele Lebensräume sind dadurch für die Arten zu klein und zu isoliert geworden. Um dem Artenrückgang entgegenzuwirken, setzt Baden-Württemberg auf ein Netz miteinander verbundener Lebensräume für Tiere und Pflanzen im Offenland – den Biotopverbund. Dieses Netz besteht aus Kernflächen und Trittsteinen: Die Kernflächen sind ökologisch wertvolle Lebensräume, in denen sich Arten aufhalten und fortpflanzen können, ausreichend Nahrung finden und Versteckmöglichkeiten nutzen können. Damit die Arten diese Kernflächen erreichen, brauchen sie Wegenetze. Dabei spielen Trittsteine eine zentrale Rolle. Sie dienen den Arten als vorübergehende Zwischenstationen, sei es zur Rast, zur Nahrungsaufnahme oder als Versteck. Durch dieses Netz wird es den Arten ermöglicht, zu wandern und in andere Gebiete auszuweichen. Um dieses Vorhaben umzusetzen, hat sich die Landesregierung verpflichtet, bis 2030 auf 15 Prozent der Offenlandfläche Baden-Württembergs geeignete Lebensräume und Verbindungen zu schaffen (Quelle: Homepage Umweltministerium BW).
Die Biotopverbundplanung hat das Ziel, neben der nachhaltigen Sicherung heimischer Arten, Artengemeinschaften und ihrer Lebensräume, die funktionsfähigen, ökologischen Wechselbeziehungen in der Landschaft zu bewahren, wiederherzustellen und zu entwickeln. Der Biotopverbund gewährleistet in einer stark zersiedelten und zerschnittenen Landschaft den genetischen Austausch zwischen den Populationen und ermöglicht Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Diese sind auch im Hinblick auf die durch den Klimawandel hervorgerufenen Arealverschiebungen bei einer Reihe von Arten von besonderer Bedeutung (LUBW, 2023). Gemäß § 22 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg soll der Biotopverbund bis zum Jahr 2023 mind. 10 %, bis 2027 mind. 13 % und bis 2030 mind. 15 % der Offenlandflächen umfassen. Die Kommunen in Baden-Württemberg sollen für ihre Gemarkungen Biotopverbundplanungen erstellen. Mit diesen Biotopverbundplanungen sollen die fachlichen Grundlagen für die Umsetzung von Maßnahmen geschaffen werden.
Die Gemeinde hat die Planstatt Senner GmbH mit der Erstellung eines Biotopverbundplanes beauftragt. Dieses umfasst die gesamten Offenlandflächen und Gewässerlandschaften in der Gesamtgemeinde. Die vom Büro Planstatt Senner erstellte Biotopverbundplanung bezieht sich schwerpunktmäßig auf das Offenland. Hierbei wird jedoch auch der Waldrand als wichtiges Verbundelement mitberücksichtigt (bis etwa 100 m in das Waldinnere). Auch Gewässerlandschaften, welche durch den Wald fließen, werden mit in die Planung einbezogen, wodurch auch Teile der Waldgebiete durch den vorliegenden Biotopverbund-Offenland berücksichtigt werden.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Geländebegehungen und den vorhandenen Datengrundlagen wurde ein Maßnahmenkonzept und daraus eine Maßnahmenliste mit allen als zielführend erachteten Maßnahmen aufgestellt. Die Maßnahmen wurden so gewählt, dass die den Ansprüchen der Zielarten entsprechen und bestehende Kernflächen aufgewertet oder vergrößert sowie neue Kernflächen, Trittsteinbiotope und Verbundachsen in der Nähe bestehender Gebiete mit hohen ökologischen Potentialen geschaffen werden können. Für einige der erarbeiteten Maßnahmen wurden Steckbriefe erstellt.
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 20.10.2025 der Biotopverbundplanung zugestimmt. Der Projektbericht ist als Anlage beigefügt.
Planverzeichnis
Bestandsplan 1: Offenland Nord
Bestandsplan 3: Gewässerlandschaften Nord
Bestandsplan 4: Gewässerlandschaften Süd
Maßnahmenplan 1: Erhaltungsmaßnahmen Nord
Maßnahmenplan 2: Erhaltungsmaßnahmen Süd
Maßnahmenplan 3: Erhaltungsmaßnahmen S Fischbach