Gemeinde Ummendorf

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Trauzeiten:

Trauungen finden Montag bis Freitag zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten statt.

Zusätzlich können nach Vereinbarung auch am Dienstagnachmittag und Donnerstag Trauungen stattfinden.

Nach Absprache mit dem Standesamt sind auch Samstag-Trauungen bis 12:00 Uhr möglich.

Trausamstage 2026

Januar

24.01.2026

Februar

14.02.2026

März

14.03.2026

April

18.04.2026 und 25.04.2026

Mai

09.05.2026 und 30.05.2026

Juni

06.06.2026 und 20.06.2026

Juli

04.07.2026 und 25.07.2026

August

01.08.2026 und 08.08.2026

September

05.09.2026 und 19.09.2026

Oktober

10.10.2026

November

21.11.2026

Dezember

12.12.2026

Allgemeine Informationen zur standesamtlichen Hochzeit

  • Der Trauung geht zwingend die Anmeldung der Eheschließung voraus. Die notwendigen Unterlagen sind im Vorfeld beim zuständigen Standesamt einzureichen.
  • Zuständig ist, bei Wohnsitz in Ummendorf, das Standesamt Ummendorf.
    Für die Zuständigkeit des Standesamts Ummendorf, genügt es, wenn einer der beiden Personen in Ummendorf seinen Wohnsitz hat.
  • Im Anschluss daran wird ein Termin zur Anmeldung vereinbart.
  • Die beabsichtigte Eheschließung wird in der Regel von beiden Eheschließenden persönlich angemeldet. Ist einer verhindert, kann der andere Eheschließende die Eheschließung allein anmelden. Hierfür muss dieser schriftlich bevollmächtigt werden.
  • Die Anmeldung zur Eheschließung ist in der Regel 6 Monate gültig; bei ausländischen Staatsangehörigen gelten unter Umständen andere Fristen.
  • Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Soll die Ehe nicht in dem Standesamt geschlossen werden, bei dem sie angemeldet wurde, übersendet das Standesamt, das die Anmeldung entgegengenommen hat, die vollständigen Anmeldeunterlagen mit dem Ergebnis der Prüfung an das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.