Allgemeine Informationen zur standesamtlichen Hochzeit
- Der Trauung geht zwingend die Anmeldung der Eheschließung voraus. Die notwendigen Unterlagen sind im Vorfeld beim zuständigen Standesamt einzureichen.
- Zuständig ist, bei Wohnsitz in Ummendorf, das Standesamt Ummendorf.
Für die Zuständigkeit des Standesamts Ummendorf, genügt es, wenn einer der beiden Personen in Ummendorf seinen Wohnsitz hat. - Im Anschluss daran wird ein Termin zur Anmeldung vereinbart.
- Die beabsichtigte Eheschließung wird in der Regel von beiden Eheschließenden persönlich angemeldet. Ist einer verhindert, kann der andere Eheschließende die Eheschließung allein anmelden. Hierfür muss dieser schriftlich bevollmächtigt werden.
- Die Anmeldung zur Eheschließung ist in der Regel 6 Monate gültig; bei ausländischen Staatsangehörigen gelten unter Umständen andere Fristen.
- Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Soll die Ehe nicht in dem Standesamt geschlossen werden, bei dem sie angemeldet wurde, übersendet das Standesamt, das die Anmeldung entgegengenommen hat, die vollständigen Anmeldeunterlagen mit dem Ergebnis der Prüfung an das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.