Neustrukturierung des kinderärztlichen Notdienstes im Landkreis Biberach
Wer im Landkreis Biberach am Wochenende eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt braucht, konnte bisher über die Rufnummer 0180-1929343 den kinderärztlichen Notdienst erreichen, der in den Praxen der Kinder- und Jugendärzt*innen in Biberach, Ehingen, Laupheim und Ochsenhausen stattfand. Ab 1. April 2021 müssen Eltern mit kranken Kindern an den Wochenenden die kinderärztliche Notfallpraxis in Ulm aufsuchen. Der kinderärztliche Notdienst in den Praxen im Landkreis und der Stadt Ehingen wird eingestellt, die Rufnummer steht nicht mehr zur Verfügung.
Seit der Etablierung der kinderärztlichen Notfallpraxis 2016 an der Universitätskin-derklinik Ulm nehmen die Kinder- und Jugendärzt*innen der Region Biber-ach/Ehingen werktags ab 19:00 Uhr bereits ihre Dienste in der Kindernotfallpraxis Ulm wahr. Allein an den Wochenenden und Feiertagen gab es den Notfalldienst in den Praxen vor Ort.
„Diese in Baden-Württemberg einmalige Situation war immer als Übergangslösung gedacht, die jetzt ein Ende findet“; erklärt Dr. Johannes Fechner, stellvertretender KVBW-Vorstandsvorsitzender. „Nach Etablierung der zentralen Anlaufstelle an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin sehen wir inzwischen die Versorgungswege für die Patientinnen und Patienten nach Ulm gut geebnet. Denn bereits heute suchen viele Eltern auch an den Wochenenden die Kindernotfallpraxis in Ulm auf, obwohl ihnen ja durch die Kinderärztinnen und Kinderärzte vor Ort eine wohnortnähere Möglichkeit angeboten wird.“
Hintergrund für die Entscheidung ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom Mai 2019. Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sind zentrale Anlaufstellen für Patient*innen und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 erreichbar. Neben dieser bundeseinheitlichen Service-Nummer sollen keine weiteren Rufnummern mehr eingesetzt werden. „Gemäß der Gesetzeslage müssen wir alle bestehenden Sonderrufnummern, die momentan für die Vermittlung der gebietsärztlichen Notdienste eingesetzt werden, in die 116117 überführen. Wir mussten also alle 0180-Rufnummern aufgeben“, so Fechner.
Die Ausgestaltung der Dienstpflicht ist ein wichtiger Standortfaktor für Niederlassungsüberlegungen der nachrückenden Ärztegeneration. Durch die Zentralisierung teilen sich mehr Ärzt*innen ihre Bereitschaftsdienste, die Dienstfrequenz sinkt. So übernehmen Kinder- und Jugendärzt*innen aus der Region Ulm und Biberach gemeinsam die Dienste in der Notfallpraxis in Ulm.
„Für die Patientinnen und Patienten hat die zentrale Struktur Vorteile“, ist Fechner überzeugt. „Es gibt nur noch eine Anlaufstelle, sowohl für die Abendstunden an Wochentagen als auch an Sonn- und Feiertagen. Man muss sich nur eine Nummer merken und in der Notfallpraxis ist immer sicher ein Kinder- und Jugendarzt vor Ort. Und wenn es doch schwerwiegendere Probleme gibt, kann die gesamte Infrastruktur der Kinderklinik genutzt werden. Nicht zuletzt folgen wir damit den Bestrebungen des Bundesgesundheitsministers, die Notfallversorgung in Kooperation mit den Krankenhäusern zu organisieren. Diese Kooperation gelingt uns in Baden-Württemberg mit 120 Notfallpraxen mustergültig
Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin
Montag bis Freitag: 19.00 bis 22.00 Uhr,
Samstag, Sonntag und Feiertage: 9.00 bis 21.00 Uhr