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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Kohlplatzweg“
Der Gemeinderat der Gemeinde Ummendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.12.2022; auf Antrag des Ortschaftsrats Fischbach, aufgrund von § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) beschlossen, den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Kohlplatzweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b (BauGB) aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).
Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Die maßgebliche maximal zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung liegt deutlich unterhalb des nach § 13b BauGB zulässigen Grenzwertes von 10.000 m². Der Bebauungsplan bindet im Westen an den bestehenden Siedlungsbereich an. Der Bebauungsplan „Kohlplatzweg“ steht somit im städtebaulich räumlichen Zusammenhang mit dem bestehenden Siedlungsbereich.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt schwarzgestrichelt umrandet dargestellt.
Der Planbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 0,13 ha mit einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 517/15.
Ziele und Zwecke der Planung
Eine Teilfläche des Grundstücks Kohlplatzweg 11 bis einschließlich des Wohnhauses wird im Rahmen der Änderung des Bebauungs-planes Brunnensteige überplant. Der Eigentümer des Grundstückes möchte nun ein weiteres Wohnhaus auf dem Grundstück erstellen.
Nachdem es in Fischbach seit Jahren keine Bauflächen mehr gibt, soll in diesem Bereich eine bauliche Entwicklung ermöglicht werden.
Der Inhalt der Bekanntmachung kann im Bürgermeisteramt Ummendorf, Biberacher Straße 9 in 88444 Ummendorf von der Öffentlichkeit während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass an den gesetzlichen Feiertagen das Rathaus nicht geöffnet hat.
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
Elektronische Information
Der Inhalt der Bekanntmachung kann über die Homepage der Gemeinde Ummendorf unter www.ummendorf.de eingesehen werden.
Ummendorf, den 20.12.2022
gez.
Heiko Graf
Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Ummendorf
Biberacher Straße 9
88444 Ummendorf
Tel.: 07351 3477-0
Fax: 07351 3477-15
E-Mail schreiben
Ortsverwaltung Fischbach
Fischbach
Zur Mühle 5
88444 Ummendorf
Tel.: 07351 22400
Fax: 07351 180761