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Überbrückung der Unterbrechung und der Mittagszeit durch kommunales kostenpflichtiges Angebot für Halbtageskinder möglich (GR-Beschluss 13.07.2026)

FAQ:

1. Ganztagesgrundschule in Wahlform ab dem Schuljahr 2027/2028

a) Halbtagesmodell:

Frage:

Beim Halbtagesmodell findet keine Betreuung mehr zwischen 13:15 Uhr und 14:45 Uhr am Montag und Mittwoch statt. Können Kinder des Halbtags am Mittagessen trotzdem teilnehmen?

Antwort:

Nein. Nach dem Unterricht gehen Kinder, die im Halbtag angemeldet sind nach Hause. Es sind keine Doppelstrukturen bezüglich der Betreuung rechtlich vorgesehen.

Frage:

Warum endet der Unterricht für die Halbtageskinder bereits um 11 Uhr?

Antwort:

Die Zeitstruktur des Unterrichts wird durch die Schulleitung festgelegt. Um Vorgaben der Landesregierung einzuhalten ist ein GT-Unterrichtsblock am Vormittag zu verankern. Dies darf aber nicht frühmorgens an den Randzeiten passieren.

b) Ganztagesmodell

Frage:

Der Unterricht endet um 14:45 Uhr. Der Bus nach Fischbach fährt erst um 15:30 Uhr. Was ist mit den Kindern?

Antwort:

Die Zeitstruktur des Stundenplans wurde an die Busverbindungen bestmöglich angepasst. Ob eine Verschiebung des Nachmittagsbusses nach Fischbach möglich ist, kann nur das Verkehrsamt im Landratsamt Biberach beantworten. Eine Zeitüberbrückung – Ende des Nachmittagsunterrichts bis Abfahrtszeit Bus - könnte durch die Inanspruchnahme der kostenpflichten kommunalen Betreuung ermöglicht werden. Bezüglich der Klärung mit dem Busverkehr wird auf das Nahverkehrsamt zugegangen werden.

Frage:

Können Dritt- und Viertklässler die Zusatzangebote der Ganztageskinder der Klasse 1 und 2 auch in Anspruch nehmen?

Antwort:

Nein, die Ganztagesangebote der Klasse 1 und 2 können nicht durch die Klassen 3 und 4 mitgenutzt werden. Hierzu wird auf die kommunale Betreuung verwiesen.

2. Kommunale Betreuung – Klasse 3 und 4 im Schuljahr 2027/2028 sowie dann Klasse 4 im Schuljahr 2028/2029

Frage:

Was passiert im Übergang ab dem Schuljahr 2027/2028 sowie im Schuljahr 2028/2029 mit der Betreuung der Klasse 3 und 4 bzw. dann noch Klasse 4? Wird es weiterhin eine kommunale Betreuung für die Kinder geben?

Antwort:

Ja, es wird eine kommunale Betreuung weiterhin für diese Jahrgänge geben.

Frage:

Passt die Kommune die Zeitstruktur der Betreuung an die dann geltenden Stundenpläne an?

Antwort:

Die Kommune wird sich in der Übergangszeit an den Stundenplänen der Schule orientieren und hier die Zeitstrukturen der möglichen Betreuung den Zeiten entsprechend anpassen. Dies bedeutet für die Eltern der Klasse 3 und 4, dass weiter ein kommunales Betreuungsangebot gebucht werden kann, um notwendigen Zeiten abzudecken.

Frage:

Kann die kommunale Betreuung auch kostenlos zur Verfügung gestellt werden?

Antwort:

Nein. Die Inanspruchnahme der kommunalen Betreuung wird immer kostenpflichtig sein.