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Urnenwände sind Steinwände mit Nischen, in denen die Urnen der Verstorbenen beigesetzt werden können.
In einer Urnenwandnische können bis zu 2 Urnen bei gleichzeitig laufender Ruhezeit beigesetzt werden.
Die Urnenwandnischen werden von der Gemeindeverwaltung in zeitlicher Reihenfolge "der Reihe nach" vergeben. Die Platten der Urnenwand sind in die Benutzungsgebühr mit einberechnet und werden den Angehörigen bei Eintreten eines Sterbefalls zur Beschriftung überlassen.