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Briefwahl

Sie möchten bei der nächsten Wahl Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Hier finden Sie allgemeine Informationen, ab wann Sie in Ummendorf Briefwahlunterlagen beantragen können. Oder wie Sie bei der Antragstellung gleich vor Ort wählen können.

Wer kann in Ummendorf Briefwahl beantragen?

Wahlberechtigte, die in das Ummendorfer Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie rechtzeitig einen sogenannten Wahlschein beantragen.

Ab wann kann man Briefwahl beantragen?

Etwa fünf Wochen vor einer Wahl werden die Wahlbenachrichtigungen versendet.

Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung können Sie einen Antrag auf Briefwahl im Internet oder per Post stellen. Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung ist die Antragstellung per E‐Mail an

buergerbuero(@)ummendorf.de möglich. In diesem Fall müssen Sie neben dem Familiennamen, Vornamen und der Wohnschrift in Ummendorf auch Ihr Geburtsdatum angeben.

Im Falle eines vorzeitigen Wahltermins für den 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025, werden die Wahlbenachrichtigungen ab Mitte Januar zugestellt. Über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Landeswahlausschuss wird dann spätestens am 30. Januar 2025 entschieden und die Stimmzettel werden voraussichtlich ab dem 4. Februar 2025 vorliegen.

Erst nach der Lieferung der Stimmzettel können Briefwahlunterlagen versendet werden.

Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?

Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie auf unterschiedliche Weise erhalten:

Anträge über das Telefon sind nicht möglich.

Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht.

Kann ich auch vom Ausland aus per Briefwahl wählen?

Die Teilnahme an einer Wahl per Briefwahl ist grundsätzlich auch aus dem Ausland möglich.