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Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Ummendorf für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Biberach und den Strafkammern des Landgerichts Ravensburg
Der Gemeinderat der Gemeinde Ummendorf hat in der öffentlichen Sitzung am 02.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Ravensburg und das Amtsgericht Biberach gefasst. Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 08.05. bis 15.05.2023 zu jedermannsEinsicht im Flur des Rathauses Ummendorf, Biberacher Straße 9, 88444 Ummendorf aus:
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Ummendorf, Herr Kammerlander, Zimmer 106, Biberacher Straße 9, 88444 Ummendorf oder zu Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Ummendorf, Herr Kammerlander, Zimmer 106 Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang zu diesem Schreiben) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Ummendorf, den 03.05.2023
gez.
Heiko Graf
Bürgermeister
Anhang:
§ 32 GVG (Unfähigkeit)
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:
§ 33 GVG (Nicht zu berufende Personen)
Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:
§ 34 GVG (Andere nicht zu berufende Personen)
(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:
(2) Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden sollen.
Gemeindeverwaltung Ummendorf
Biberacher Straße 9
88444 Ummendorf
Tel.: 07351 3477-0
Fax: 07351 3477-15
E-Mail schreiben
Ortsverwaltung Fischbach
Fischbach
Zur Mühle 5
88444 Ummendorf
Tel.: 07351 22400
Fax: 07351 180761