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In den Sommermonaten müssen auf dem Friedhof Ummendorf immer wieder die Rasenflächen gemäht werden. Hierzu ist das Ablegen von Grabschmuck an Rasengräbern zu unterlassen.
Die Friedhofsverwaltung bittet Sie, insbesondere in der Zeit zwischen April und Oktober im Interesse aller Betroffenen das Verbot zu beachten und sämtlichen Grabschmuck von den Rasengräbern zu entfernen, damit gemäht werden kann.
Es liegt im Interesse aller Rasengrab-Besitzer, dass die Rasenfläche ordentlich und gepflegt aussieht. Mit Gras überwucherte Einzelgräber werden dem Andenken an die Verstorbenen nicht gerecht.
Folgende Grabarten können wir für die Besetzung von Verstorbenen auf dem Neuen Friedhof Ummendorf zur Verfügung stellen:
Erdwahlgräber (ein- und zweistellig)
Erdreihengräber
Urnenreihen- und Urnenwahlgräber
Nischen in der Urnenwand
anonyme Urnenreihengräber
Für nähere Informationen über die einzelnen Grabarten klicken Sie bitte die jeweilige Grabart an.
Sie wollen die Friedhofs- oder Bestattungsgebührensatzung einsehen?
Sie finden diese im Ortsrecht unter "Öffentliche Einrichtungen".